Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 2022

Download AGB und Vertrag (PDF)

1.     Ein Coaching – oder Trainingsvertrag mit dem Kunde/Klient kommt durch die Übermittlung eines unterschriebenen Auftrags zustande, sofern kein Rahmenvertrag mit der jeweiligen Organisation besteht.

2.     Ein Vertrag entsteht nach einem ca. 1 Std. Vorgespräch, bei Trainings Mustertraining, mit dem betreffenden Klienten. Alle notwendigen Informationen zu einer Coaching Begleitung  werden dem Klienten in einem Heft „ Der Coaching Prozess“ zur Verfügung gestellt.

3.     Trainingsunterlagen werden dem Kunden per pdf rechtzeitig zum Trainingsbeginn oder im Anschluss geliefert. Sofern es sich um einen Trainingsauftrag handelt, wurden dessen Inhalte/Methoden zusammen mit dem Auftraggeber besprochen.

4.     Fotoprotokolle folgen jeder IPC oder ILC Session sowie eine Zusammenfassung per E-Mail. Nach Workshops wird ebenfalls ein Fotoprotokoll inkl. Zusammenfassung versandt.

5.     Termine für  Veranstaltungen in Coaching und Training werden in beiderseitiger Absprache festgelegt. Sobald ein Termin verbindlich verabredet ist, muss er eingehalten werden. Absagen 48h vor Trainingsbeginn.

6.     Kurzfristige Absagen bei Tagesworkshops bis 17 Arbeitstage vor Termin ohne Berechnung. Absagen unter 17 Arbeitstagen vor Veranstaltung werden mit 60% berechnet, sofern ein Ersatztermin bestimmt wurde. Ansonsten fallen 100% der Kosten an.

7.     Kurzfristige Absagen von Coaching Sitzungen bis 48 h vor Termin ohne Berechnung. Bei kurzfristiger Nichtteilnahme verfällt die Coaching Sitzung und wird berechnet. Wegen Erkrankung abgesagte Coaching Sitzungen im Auftrag der Agentur für Arbeit benötigen ein ärztliches Attest. Ansonsten verfallen sie ersatzlos.

8.     Der Kunde/Klient kann nach 3 Sitzungen abbrechen, wenn er langfristig erkrankt ist oder eine sonstige stichhaltige Begründung liefern kann. Diese wird in den an ihn gehenden Coaching Bericht besprochen.

9.     Die Rechnungsstellung für einen Coaching/ Consulting Auftrag mit Kontingent erfolgt nach der 3. Sitzung. Die Rechnungsstellung für Trainings- oder Peercoaching Aufträge erfolgt je nach Aufwand in Etappen aber spätestens nach der Hälfte des gebuchten Kontingents.

10.  Feedback und Entwicklungsdiagramm werden bei Beratungen und Coaching als ELAN – Qualitätssicherung eingesetzt. Der Kunde/Klient wählt selbst, welche Form er für sich passend findet.

11.  Vertraulichkeit ist für uns eine Selbstverständlichkeit gegenüber dem Klienten und seinen Vorgesetzten im Innen – und Außenverhältnis.

12. Datenschutz. Unsere Webserver sind mit einer SSL-Verschlüsselung versehen. Wir verwenden keine Drittanbieter-Cookies oder Social Plugins. Für den Datenschutz und die Auftragsbearbeitung bei allen drei Bereichen von ELANproject ist J. Malzacher verantwortlich. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.